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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für touristische Aufenthalte

Für einen touristischen Aufenthalt auf dem oder einen Besuch des Recreatiepark Het Eperwoud gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Durchführung einer Reservierung und/oder dem Betreten des Parkgeländes erklärt der Gast sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeines

  1. Diese Parkordnung gilt für Mieter, Nutzer und Besucher, nachfolgend „Gast“ genannt, des Recreatiepark Het Eperwoud in Epe, nachfolgend „Het Eperwoud“ genannt.

  2. Jeder hat dafür Sorge zu tragen, dass weder durch das eigene Verhalten noch durch das Verhalten von Personen, für die er verantwortlich ist, Unannehmlichkeiten entstehen. Respektieren Sie das Eigentum, die Ruhe und die Privatsphäre anderer Gäste.

  3. Eine dauerhafte Bewohnung ist nicht gestattet. Die gesetzlichen Bestimmungen der Behörden sind einzuhalten. Dies bedeutet derzeit, dass der Gast seinen Hauptwohnsitz an einem anderen Ort haben muss.

  4. Het Eperwoud nimmt keine Post oder Pakete an der Rezeption entgegen. Post und Pakete, die im Posthaus abgegeben werden, fallen nicht in die Verantwortung von Het Eperwoud. Im Posthaus zugestellte Post und Pakete werden dort zwei Monate aufbewahrt und anschließend entfernt.

Preise

  1. Alle Preise werden von Het Eperwoud festgelegt und gelten in der Höhe, die zum Zeitpunkt der Reservierung angegeben ist.

  2. Der bei der Reservierung bestätigte Preis ist verbindlich, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Fehler oder Irrtum bei der Preisangabe vor.

Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt in Euro und gemäß den bei der Reservierung vereinbarten Zahlungsfristen.

  2. Die Zahlung muss innerhalb der auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist(en) erfolgen. Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach, ist Recreatiepark Het Eperwoud berechtigt, dem Gast eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung einzuräumen. Erfolgt auch danach keine Zahlung, ist Recreatiepark Het Eperwoud berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Stornierungsbedingungen bleiben davon unberührt.

     

  3. Wurde der vollständige geschuldete Betrag vor der Anreise nicht bezahlt, ist Het Eperwoud berechtigt, dem Gast den Zugang zum Park und/oder zur reservierten touristischen Unterkunft zu verweigern. Dies berührt nicht das Recht auf Zahlung der geschuldeten Beträge.

     

  4. Alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die durch die nicht rechtzeitige Erfüllung der Zahlungsverpflichtung entstehen, gehen zu Lasten des Gastes. Darüber hinaus ist Het Eperwoud berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen auf den offenen Betrag zu berechnen.

Stornierung

  1. Bei einer Stornierung zahlt der Gast folgende Entschädigung an Het Eperwoud:

    • Bei Stornierungen bis zu einem Monat vor dem Anreisedatum: 25 % des vereinbarten Preises.
    • Bei Stornierungen innerhalb eines Monats bis zwei Wochen vor dem Anreisedatum: 50 % des vereinbarten Preises.
    • Bei Stornierungen innerhalb von zwei Wochen bis 48 Stunden vor dem Anreisedatum: 75 % des vereinbarten Preises.
    • Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Anreisedatum: 100 % des vereinbarten Preises.

     

  2. Falls die gemäß den Stornierungsbedingungen geschuldeten Stornierungskosten weniger als 7,50 € betragen, schuldet der Gast einen Mindestbetrag von 7,50 € für Verwaltungs- und Stornierungskosten.

Nutzung durch Dritte

  1. Es ist nicht gestattet, eine Reservierung, einen touristischen Aufenthalt oder die daraus entstehenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Het Eperwoud an Dritte zu übertragen oder durch Dritte nutzen zu lassen.

  2. An eine mögliche Zustimmung können zusätzliche Bedingungen geknüpft werden.

Vorzeitige Abreise

  1. Bei vorzeitiger Abreise schuldet der Gast Het Eperwoud den vollständigen Preis für den gesamten Zeitraum, der in der Reservierung vereinbart wurde.

Verkehr

  1. Das Befahren des Parks mit Kraftfahrzeugen ist ausschließlich zwischen 08:00 Uhr und 23:00 Uhr gestattet. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h.

     

  2. Es ist nicht gestattet, mit einem Moped mit eingeschaltetem Motor auf dem Parkgelände zu fahren. Fahrräder und Mopeds müssen außerhalb der Sichtweite der öffentlichen Straße abgestellt werden.

     

  3. Es ist nicht gestattet, Autos als internes Fortbewegungsmittel auf dem Parkgelände zu nutzen.

     

  4. Pro Unterkunft ist ein Auto gestattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Autos, Motorräder und Mopeds dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Das Parken von Autos oder anderen motorisierten Fahrzeugen auf den Wegen oder allgemeinen Flächen des Parks ist nicht gestattet.

     

  5. Anhänger, beschädigte oder stillgelegte Fahrzeuge sowie andere Land- oder Wasserfahrzeuge dürfen nicht auf dem Parkgelände abgestellt oder gelagert werden. Wohnmobile und/oder Wohnwagen dürfen nicht auf dem Parkgelände geparkt oder abgestellt werden, ausgenommen auf dem dafür vorgesehenen Campingplatz.

     

  6. Es ist nicht gestattet, auf dem Parkgelände Fahrzeuge zu reparieren, Öl zu wechseln, Wartungsarbeiten durchzuführen oder Fahrzeuge zu waschen.

     

  7. Die Schranke ermöglicht die Zufahrt zum Park zwischen 08:00 Uhr und 23:00 Uhr. Bei einer Ankunft außerhalb dieser Zeiten muss der Gast das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz außerhalb des Parks abstellen.

     

  8. Wird die Schranke zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht geöffnet, kann der Gast die Taste (Sprechanlage) neben der Schranke drücken. Anschließend können wir die Schranke für den Gast öffnen. Außerhalb dieser Zeiten muss das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz außerhalb des Parks abgestellt werden.

     

  9. Der Parkplatz des Restaurants Ribhouse Texas Epe ist kein öffentlicher Parkplatz, sondern ausschließlich für Gäste des Restaurants vorgesehen.

Abfall

  1. Es ist nicht gestattet, Hausmüll an anderen Stellen als in den dafür vorgesehenen Abfallcontainern zu entsorgen. Andere Abfälle sowie chemische Abfälle (wie unter anderem leere Farbdosen, Batterien, Akkus und Pflanzenschutzmittel) und Glas dürfen nicht in den Abfallcontainern entsorgt werden. Diese müssen vom Eigentümer/Mieter/Nutzer/Besucher selbst zu einer öffentlichen kommunalen Abfallentsorgungsstelle gebracht werden.

     

  2. Papier, Glas und Kunststoff sind in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen.

     

  3. Gartenabfälle (ausschließlich Grünabfälle) sind an der dafür vorgesehenen Sammelstelle zu entsorgen. Sperrmüll kann der Gast nach vorheriger Meldung und gegen Zahlung an der dafür vorgesehenen Sammelstelle abgeben. Die Zufahrt zu diesen Sammelstellen ist mit einem Tor versehen. Dieses ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

     

  4. Zur Vermeidung von Verstopfungen in der Freispiegelkanalisation dürfen folgende Stoffe nicht über die Kanalisation entsorgt werden:

    • Stoffe, die Schäden an der Kanalisation oder den damit verbundenen Einrichtungen verursachen können, wie beispielsweise Öle und Fette aus Betrieben wie Kfz- und Traktorwerkstätten, Restaurants, Imbissen, Metzgereien usw. Bei diesen Betrieben sind Ölabscheider und Fettabscheider in Verbindung mit einem Schlammfang erforderlich.
    • Stoffe oder Gegenstände, die den Abfluss in den Leitungen behindern können, wie beispielsweise Textilien, Fasertücher, Feuchttücher, Plastikbecher, Zeitungen, Verbandsmaterial, Damenbinden, Tampons, Windeln, Kondome, Seile, Stroh, Pressfutter, Putzlappen, Frittierfett, Sägemehl, Stallstreu und ähnliche Materialien.
    • Stoffe, die gefährlich sein können, da sie leicht entzündlich sind und/oder Explosionen verursachen können, wie beispielsweise Benzin, Verdünnungsmittel, Petroleum und ähnliche Stoffe.
    • Regenwasser.

Haustiere (Hunde)

  1. Haustiere sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Unterkünften erlaubt, sofern dies bereits bei der Reservierung angegeben oder schriftlich vereinbart wurde. Pro touristischer Unterkunft, in der Haustiere willkommen sind, sind maximal zwei Haustiere erlaubt.

  2. Haustiere dürfen keine Belästigung oder Unannehmlichkeiten für andere Gäste oder Mitarbeiter verursachen. Hierzu zählen unter anderem Lärmbelästigung, aggressives Verhalten, Verschmutzungen oder das Verursachen von Schäden.

  3. Hunde müssen auf dem gesamten Freizeitparkgelände angeleint sein, sofern nicht anders angegeben.

  4. Hunde müssen außerhalb des Parks ausgeführt werden. Der Halter oder die betreuende Person ist verpflichtet, Hundekot unverzüglich zu entfernen. Das Mitführen und Verwenden von Hundekotbeuteln ist verpflichtend.

  5. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in oder bei der touristischen Unterkunft zurückgelassen werden, wenn dadurch andere Gäste beeinträchtigt werden können.

  6. Schäden oder Verschmutzungen, die durch ein Haustier verursacht werden, gehen vollständig zu Lasten des Gastes.

  7. Wenn ein Haustier nach Einschätzung von Het Eperwoud eine Belästigung, Gefahr oder eine unsichere Situation verursacht, ist Het Eperwoud berechtigt, den Eigentümer aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hält die Belästigung an, kann Het Eperwoud entscheiden, dass das Haustier den Freizeitpark verlassen muss. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (teilweisen) Aufenthaltskosten besteht in diesem Fall nicht.

Lärm und Belästigung

  1. Jeder ist verpflichtet, die Privatsphäre und Ruhe anderer Personen auf dem Parkgelände zu respektieren. Zwischen 23:00 Uhr und 08:00 Uhr muss auf dem gesamten Gelände vollständige Ruhe herrschen.

  2. Es ist nicht gestattet, Wege, allgemeine Parkflächen oder andere allgemeine Bereiche des Parks für Aktivitäten zu nutzen, die Belästigungen oder Unannehmlichkeiten verursachen.

  3. Es ist nicht gestattet, vor 10:00 Uhr und nach 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen lärmerzeugende Geräte und/oder Werkzeuge zu benutzen.

  4. Es ist nicht gestattet, Lärmbelästigung durch Geräte, Audio- und/oder Fernsehgeräte, Maschinen, Werkzeuge oder auf andere Weise zu verursachen. Als Lärmbelästigung gilt Geräuschentwicklung, die außerhalb der Unterkunft hörbar ist.

  5. Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Parkgelände ist nicht gestattet.

  6. Öffentliche Trunkenheit sowie der Gebrauch und/oder Besitz von Drogen oder anderen Betäubungsmitteln auf dem Parkgelände sind nicht gestattet.

Sicherheit

  1. Es ist nicht gestattet, durch Verhalten oder Handlungen Anstoß zu erregen und/oder die Sicherheit anderer Personen zu gefährden.

     

  2. Bei der Nutzung von Grills und Feuerkörben ist größtmögliche Vorsicht walten zu lassen. Erlaubt sind ausschließlich Gas- und Elektrogrills. Holzkohlegrills sind aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet. Grills und Feuerkörbe können von Het Eperwoud untersagt werden, wenn diese auf irgendeine Weise Belästigungen verursachen oder die Sicherheit gefährden.

     

  3. Offene Feuer sind nicht gestattet.

     

  4. Der Besitz und/oder Gebrauch brennbarer Stoffe auf dem Parkgelände ist nicht gestattet.

     

  5. Der Besitz und/oder Gebrauch von (Schuss-)Waffen auf dem Parkgelände ist nicht gestattet.

Einhaltung und Änderungen

  1. Verstöße gegen diese Parkordnung können mit Sanktionen geahndet werden. Wird ein Verstoß nach Aufforderung durch Het Eperwoud nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch den Verursacher behoben, ist Het Eperwoud nach eigener Wahl berechtigt:

    • den Verursacher zur Abreise aufzufordern oder ihm den Zugang zum Park zu verweigern. In dringenden Situationen ist Het Eperwoud berechtigt, den Verursacher ohne vorherige Warnung sofort vom Parkgelände zu entfernen. Der Verursacher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des vereinbarten Preises oder eines Teils davon. Het Eperwoud kann jedoch eine Entschädigung für eventuell entstandene Schäden oder Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung verlangen;
    • den Verstoß, sofern möglich, selbst zu beheben oder beheben zu lassen, beispielsweise durch die Entfernung von Abfällen. Die hierfür entstandenen Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt;
    • eine Geldstrafe in Höhe von 50 € pro Verstoß zu verhängen. Bei Nichtbehebung des Verstoßes erhöht sich die Geldstrafe nach Ablauf von 10 Werktagen um 50 € pro Tag, solange der Verstoß andauert.

     

  2. Über Angelegenheiten, die nicht in dieser Parkordnung geregelt sind, entscheidet Het Eperwoud.

     

  3. Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Parkordnung auf unserer Website oder durch Zusendung bzw. Aushändigung der aktualisierten Parkordnung verliert die bisherige Parkordnung ihre Gültigkeit und die neue Parkordnung tritt in Kraft.

Internet-Nutzererklärung

Wenn Sie als Gast die von Het Eperwoud angebotene Internetverbindung nutzen, erklären Sie sich mit den entsprechenden Bedingungen einverstanden. Bitte lesen Sie die Internet-Nutzererklärung.

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie, wie wir mit Ihren Daten umgehen, wofür wir diese verwenden und wie wir sie schützen.